
Aus Forschung und Praxis
Sustainability &
ESG Insights
Anlegerbedürfnisse, ESG Daten und Ratings, Offenlegungspflichten, Nachhaltigkeitspräferenzen. Bleiben Sie auf dem Laufenden.
Wissenschaftliche Artikel
Privatanleger, Geschlechterpräferenzen und nachhaltige Geldanlage
Impact und Risikofaktoren bei nachhaltigen Geldanlagen
Auswirkung von Nachhaltigkeits-präferenzen auf das Produktangebot

Nachhaltigkeit und ESG im Fokus
Tectonic shift und green divide
Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung entwickelt sich rasant. Alle großen nachhaltigkeitsbezogenen EU-Regulierungen befinden sich aktuell in Überarbeitung. Mit der SFDR Reform, dem CSRD Omnibus-Paket und zahlreichen weiteren Regelungen stehen Finanzmarktteilnehmen und Unternehmen vor komplexen Herausforderungen. Hier finden Sie aktuelle Informationen, Analysen und Einordnungen zu den wichtigsten Entwicklungen . Ich unterstütze Ihr Unternehmen mit Schulungen, Gap-Analysen und Strategien, die über die Abarbeitung der Pflichten hinausgehen.
SFDR-Reformvorschlags (COM(2025) 841 final)
Wesentliche Änderungen gem finalem Vorschlag vom 20.11.2025
Neue Produktkategorisierung Die Reform ersetzt das bisherige System (Artikel 6, 8, 9) durch ein klareres Drei-Kategorien-System:
-
Artikel 7 - Transition-Kategorie: Produkte, die in den Übergang von Unternehmen/Aktivitäten hin zur Nachhaltigkeit investieren
-
Artikel 8 - ESG Basics-Kategorie: Produkte, die Nachhaltigkeitsfaktoren über das Risikomanagement hinaus integrieren
-
Artikel 9 - Sustainable-Kategorie: Produkte, die in nachhaltige Unternehmen/Aktivitäten investieren
Scope-Einschränkung
-
Finanzberater werden vollständig aus dem Anwendungsbereich herausgenommen
-
Portfolio-Management-Dienstleistungen ebenfalls ausgenommen
-
Fokus ausschließlich auf Hersteller/Anbieter von Finanzprodukten
Vereinfachung der Offenlegungspflichten
-
Streichung der Entity-Level-Offenlegungen zu Principal Adverse Impacts PAIs (Artikel 4)
-
Streichung der Vergütungspolitik-Offenlegungen (Artikel 5)
-
Deutlich reduzierte Produkt-Level-Offenlegungen
Hauptunterschiede SFDR aktuell vs. Reformvorschlag
Neue Regelungen im Überblick
Artikel 6a - Freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen
-
Nicht-kategorisierte Produkte dürfen Nachhaltigkeitsaspekte erwähnen
-
Aber: max. 10% des Dokumentenumfangs
-
Nicht in KIID/KID erlaubt
-
Keine nachhaltigkeitsbezogenen Claims
Artikel 7 - Transition:
-
70% Mindestinvestition in Transition-Ziele
-
Ausschlüsse: Art. 12(1) DelReg 2020/1818 (a-d)
-
Zusätzlich: Neue Projekte für fossile Brennstoffe
-
PAI: Identifikation + Offenlegung + Maßnahmen
-
Safe Harbour: EU CTB/PAB-Replikation oder 15% Taxonomie
Artikel 8 - ESG Basics:
-
70% Mindestintegration von Nachhaltigkeitsfaktoren
-
Ausschlüsse: Art. 12(1) DelReg 2020/1818 (a-d)
-
Keine PAI-Offenlegung erforderlich
-
Ansätze: ESG-Rating, Nachhaltigkeitsindikatoren, Track Record
Artikel 9 - Sustainable:
-
70% Mindestinvestition in Nachhaltigkeitsziele
-
Ausschlüsse: Alle aus DelReg 2020/1818 Art. 12(1)
-
Zusätzlich: Fossile Brennstoffe weitgehend
-
PAI: Identifikation + Offenlegung + Maßnahmen
-
Safe Harbour: EU PAB-Replikation oder 15% Taxonomie
-
Besondere Berücksichtigung: EuGBS, EuSEF, EU-Programme
-
Impact-Produkte (Art. 7(4) & 9(4)):
-
Zusätzliche Anforderungen für "Impact"-Claim
-
Vordefinierte, messbare Impacts
-
Impact-Theorie erforderlich
-
Regelungen für Messung, Management, Reporting
Artikel 9a - Kombinationsprodukte
-
Fund-of-Funds-Regelung
-
Können kategorisiert werden bei 70% Investment in kategorisierte Produkte
-
Nicht-kategorisierte Produkte: Offenlegung der Zusammensetzung
-
Verlässlichkeit auf Informationen der Underlying-Produkte
Artikel 10 & 11 - Website & Periodische Berichte
-
Deutlich vereinfacht
-
Fokus auf kategorisierte Produkte
-
Templates sollen max. 2 Seiten (vorvertraglich) + 2 Seiten (periodisch) sein
-
Indikatoren werden großteils optional (Annex aus DelReg 2022/1288 als Vorlage)
Artikel 12a - Daten und Schätzungen
-
Formalisierung der Nutzung von Schätzungen
-
Dokumentationspflicht für Datenquellen
-
Dokumentationspflicht für Schätzungsmethoden
-
Information auf Anfrage für Investoren
Artikel 13 - Marketing & Namen
-
Nachhaltigkeitsbezogene Claims nur für kategorisierte Produkte (Art. 7/8/9)
-
In Namen: nur kategorisierte Produkte
-
In Marketing: kategorisierte + Art. 9a-Produkte
-
"Impact" nur für Impact-Produkte (Art. 2(26))
-
ESG-Rating-Offenlegung wenn in Marketing verwendet
Neue Regelung - Gold-Plating-Verbot
Art. 14(3)
-
Mitgliedstaaten dürfen keine zusätzlichen Anforderungen stellen zu:
-
Informationspflichten (Art. 3, 6, 10, 11, 13)
-
Kategorisierungskriterien (Art. 7, 8, 9)
-
-
Sicherung des Single Market
Implementierungsausblick
Gesetzgebung (2025-2027)
-
November 2025: Kommissionsvorschlag veröffentlicht
-
Bis Ende 2026: Erwartete Annahme durch Europaparlament und Rat
-
Anfang 2027: Inkrafttreten der Verordnung
-
Aufhebung DelReg 2022/1288 zum Anwendungszeitpunkt
Übergangsregelungen
Artikel 17(1) - Bestandsschutz:
-
Geschlossene Fonds, die vor Anwendungsdatum aufgelegt wurden
-
Können von der Anwendung ausgenommen werden (opt-out)
-
Entscheidung liegt bei FMP
Keine Grandfathering-Regelung für bestehende Art. 8/9:
-
Alle bestehenden Produkte müssen sich neu kategorisieren
-
Oder werden "non-categorised" mit eingeschränkten Marketing-Möglichkeiten
Die Omnibus-Initiative: Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer "Simplification Omnibus"-Initiative weitreichende Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung vorgelegt. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu reduzieren – um mindestens 25% für alle Unternehmen und 35% für KMU – ohne die grundsätzlichen Nachhaltigkeitsziele des European Green Deal aufzugeben.
Die Initiative wurde als Reaktion auf die Berichte von Enrico Letta ("Weit mehr als ein Markt") und Mario Draghi ("Die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas") entwickelt und soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.
Kernpunkte der Omnibus-Änderungen zur CSRD
1. Drastische Reduzierung des Anwendungsbereichs (um ca. 80%)
Die Berichtspflicht soll künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten (zusätzlich müssen entweder 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme erreicht werden). Dies bedeutet:
-
Kapitalmarktorientierte KMU fallen komplett aus der Berichtspflicht
-
Große Unternehmen mit 250-1.000 Mitarbeitenden sind nicht mehr verpflichtet
-
Schätzungsweise 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen sind befreit
2. Verschiebung der Anwendungszeitpunkte ("Stop-the-Clock")
-
Wave 1 (bereits berichtspflichtige Unternehmen mit >500 Mitarbeitenden): Müssen 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten – KEINE Verschiebung
-
Wave 2 (große Unternehmen): Verschiebung um 2 Jahre – erstmalige Berichterstattung 2028 über Geschäftsjahr 2027 (statt 2026 über 2025)
-
Wave 3 (börsennotierte KMU): Verschiebung um 2 Jahre – erstmalige Berichterstattung 2030 über Geschäftsjahr 2028 (statt 2028 über 2026)
Die "Stop-the-Clock"-Richtlinie (EU) 2025/794 wurde am 17. April 2025 veröffentlicht und ist bereits in Kraft getreten.
3. Einführung einer "Value Chain Cap" (Wertschöpfungsketten-Obergrenze)
Um den "Trickle-Down-Effekt" auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette zu begrenzen:
-
Die EU-Kommission soll einen freiwilligen KMU-Standard (VSME – Voluntary SME Standard) erlassen
-
Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden können freiwillig nach diesem vereinfachten Standard berichten
-
Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Zulieferern mit <1.000 Mitarbeitenden nur Informationen gemäß VSME verlangen
4. Reduzierung der inhaltlichen Berichtsanforderungen
-
Erleichterungen bei der Berichterstattung zu Wertschöpfungsketten-Informationen
-
Unternehmen der Wave 1 dürfen bestimmte Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken ausklammern ("Quick-Fix")
-
Mögliche Vereinfachungen bei den ESRS-Anforderungen (Details noch in Verhandlung)
5. Änderungen bei der Prüfung
-
Keine Entwicklung eigener EU-Prüfungsstandards mehr
-
Dauerhaft nur Prüfung mit "begrenzter Sicherheit" (limited assurance), keine Pflicht zur "hinreichenden Sicherheit" (reasonable assurance)
6. EU-Taxonomie-Vereinfachungen
-
Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden aber weniger als 450 Mio. EUR Umsatz: Freiwillige Taxonomie-Berichterstattung
-
Weitere Vereinfachungen bei den delegierten Rechtsakten in Diskussion
Zeitplan und aktueller Stand (November 2025)
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Unternehmen der Wave 1 (>500 Mitarbeitende, bereits nach NFRD berichtspflichtig):
-
Müssen 2025 über 2024 berichten (keine Verschiebung)
-
Profitieren von "Quick-Fix"-Erleichterungen
-
Unternehmen mit 500-1.000 Mitarbeitenden fallen künftig möglicherweise komplett raus
Unternehmen der Wave 2 (große Unternehmen, 250-1.000 Mitarbeitende):
-
Profitieren von 2-jähriger Verschiebung
-
Viele fallen durch erhöhte Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden komplett aus der Berichtspflicht
Kapitalmarktorientierte KMU:
-
Komplette Befreiung von der Berichtspflicht
-
Können aber freiwillig nach VSME berichten
Nationale Umsetzung in Deutschland
Deutschland hat die CSRD bisher NICHT in nationales Recht umgesetzt (Frist war 6. Juli 2024). Im Juli 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen neuen Referentenentwurf mit einem Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetzgebungsverfahren läuft aktuell, wird aber voraussichtlich nach Abschluss der Omnibus-Verhandlungen noch einmal angepasst werden müssen.
Europäisches Lieferkettengetz
Nach der Abstimmung im Europaparlament vom 13. November 2025 wird das EU- Lieferkettengesetz deutlich abgeschwächt. Neben dem Anheben der Schwellengrößen für Unternehmen, entfällt nun beispielsweise die Pflicht zur Erstellung von Klimaplänen. Das deutsche Lieferkettengesetz ist in seiner aktuellen Fassung nun in einigen Teilen strenger und wird mutmaßlich auf das europäische Regelungsniveau angepasst.
In Summe können diese administrativen Erleichterungen Raum für eine strategische Betrachtung von Nachhaltigkeit schaffen: Welche Nachhaltigkeitsstrategie begünstigt langfristig die Wettbewerbsposition des Unternehmens?


Jetzt anmelden, um einen Platz in der nächsten freien Gruppe zu reservieren.